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   EuGH, 08.11.2006 - C-95/06 P   

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https://dejure.org/2006,42558
EuGH, 08.11.2006 - C-95/06 P (https://dejure.org/2006,42558)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2006 - C-95/06 P (https://dejure.org/2006,42558)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2006 - C-95/06 P (https://dejure.org/2006,42558)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 15. Februar 2006 von der Bausch & Lomb Inc. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. November 2005 in der Rechtssache T-154/03, Biofarma SA / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bausch & Lomb / Biofarma und HABM

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 17. November 2005 in der Rechtssache T-154/03, Biofarma SA/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)(HABM), mit dem das Gericht die Entscheidung R 370/2002-3 der Dritten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Lüneburg, 21.07.2022 - 6 A 299/19

    Gesetzessammlung; unionsrechtliches Primärvergaberecht; unionsrechtliches

    Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH erfasst das Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV "die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur des Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, welche von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Marktbürger abweichen" (vgl. . Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der EU, 74. EL September 2021, Art. 102 AEUV, Rn. 120; EuGH, Urt. v. 13.2.1979 - C-85/76 - Rn. 91; EuGH, Urt. v. 15.3.2007 - C-95/06 - Rn. 66).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH erfasst das Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV "die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur des Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, welche von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Marktbürger abweichen" (vgl. . Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der EU, 74. EL September 2021, Art. 102 AEUV, Rn. 120; EuGH, Urt. v. 13.2.1979 - C-85/76 - Rn. 91; EuGH, Urt. v. 15.3.2007 - C-95/06 - Rn. 66).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke "TRAVATAN" -

    16 - Ähnlich das Urteil der ersten Kammer des Gerichts vom 17. November 2005 in der Rechtssache T-154/03 (Biofarma/HABM- Bausch & Lomb Pharmaceuticals [ALREX], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45), das Rechtsmittel mit der Rechtssachennummer C-95/06 P wurde mittlerweile zurückgenommen.
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